Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Abmahnungen oder Klagen auf Lohnzahlung. Durchführung von Outsourcing-Maßnahmen, Gestaltung von Abmahnungen, Versetzungs- oder Kündigungsschreiben, Beratung bei Problemen mit dem Betriebsrat, Entwurf von Betriebsvereinbarungen, arbeitsrechtliche Seminare zu Schulungs- und Fortbildungszwecken.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.